Ortsrecht Lohra
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Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Auch die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird das Ortsrecht genannt.
Die Möglichkeiten richten sich in Deutschland nach der Gemeindeordnung und speziellen Vorschriften wie z.B. das Straßen- und Wegerecht oder das Landesstraf- und Verordnungsgesetz.
Manche Rechtssatzungen enthalten auch Bußgeldbewehrungen.
Inhaltsverzeichnis |
Vorlagen zum Ortsrecht
- Stromkonzession (Wegenutzungsvertrag)
Richtlinien
Eine Richtlinie ist eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter, aber nicht gesetzlicher Natur.
Ver-/Ordnungen
Eine Verordnung ist eine Rechtsnorm, die in der Regel durch eine Verwaltungsstelle erlassen wird.
Satzungen
Gebietskörperschaften geben sich zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten eine Satzung.
Administration
Bauen/Grundstücke
Entsorgung
Feuerwehr
Friedhöfe
Hunde
KITAs
- siehe auch Kindergartenbedarfsplan
Versorgung
sonstige Verbände
Abgaben
Öffentliche Abgaben sind alle Geldleistungen, die der Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat oder an staatliche Einrichtungen abzuführen hat.
Gebühren
Gebühren werden für erbrachte/zu erbringende Leistungen erhoben.
Beiträge
Ein Beitrag ist eine Sache, mit dem man sich an etwas beteiligt.
Steuern
Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet.
Planungshoheit
Die kommunale Planungshoheit umfasst das Recht der Gebietskörperschaften, die jeweilige städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Bauleitplanung eigenverantwortlich zu gestalten.
Verträge
Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehreren Personen - den Vertragspartnern oder Vertragsparteien - geschlossene Übereinkunft.
- Stromkonzession (Wegenutzungsvertrag)
Gesetze
Ein Gesetz ist eine Sammlung von allgemein verbindlichen Rechtsnormen, die in einem förmlichen Verfahren von dem dazu ermächtigten staatlichen Organ – dem Gesetzgeber – erlassen worden ist.
Historische Gesetze
Sonstige Regelungen, Hinweise, Infos
Siehe auch
Formulare · Für Neugierige · Geschichte · Hauptseite · Link-Service · Protokolle Gemeindevertretung · Verwaltung

